JEKISS - Jedem Kind seine Stimme
JEKISS ist ein Projekt, durch welches Singen als elementarste Form des Musizierens für jedes Grundschulkind ermöglicht wird. In Kooperation mit der Westfälischen Schule für Musik wird ein Schulchor angeboten. In diesem Rahmen üben die Kinder mit der JEKISS-Chorlehrkraft verschiedene Lieder ein. Die Lehrkräfte haben diese Lieder aus dem JEKISS-Programm in Fortbildungen (kennen-)gelernt und haben Zugriff auf Noten, Audios sowie Playbacks. Gemeinsam mit allen Kindern werden die Lieder im Schulalltag gesungen. Auf diese Weise erlernen alle Kinder unserer Schule eine große Vielfalt an Liedern. Dadurch werden ihre musikalischen Kompetenzen erweitert und das Interesse für Musik geweckt und verstärkt. Schließlich wird die ganze Schulgemeinschaft zu einer „singenden Grundschule“. Unser JEKISS-Schulchor tritt regelmäßig im Schulforum, bei Festen und Gottesdiensten auf.
Spezielle musikalische Förderung im JEKISS-Schulchor
Jene Kinder, die im JEKISS-Schulchor mitsingen, erfahren dabei eine besonders intensive Singförderung. Hier steht die Stimmbildungsarbeit besonders im Vordergrund, ebenso das Einstudieren anspruchsvollerer Chorlieder. Zusätzlich motiviert die Schulchorkinder das Bewußtsein, die anderen Kinder ihrer Klasse sowie die Lehrperson beim regelmäßigen Singen zu unterstützen und bei Anlässen mit dem Chor aufzutreten.
JEKISS-Chorleiterin an der Paul-Gerhardt-Schule ist Cornelia Lammert. Die Chorstunden finden freitags in der „Gymnastikhalle“ in der 5. Stunde für die Kinder der zweiten Klasse und in der 6. Stunde für die Kinder der dritten und vierten Klasse statt.
Kosten und Anmeldung:
Jeweils zu Beginn des Schuljahres wird der Chor von der Chorleiterin in den zweiten Klassen im Unterricht vorgestellt. Interessierte Kinder erhalten eine Einladung zum „Schnuppern“. Kommen sie zur Chorstunde, wird dort ein rosa Anmeldeformular ausgeteilt. Die Anmeldung erfolgt dann online über einen QR-Code. Die Teilnahme am JEKISS-Schulchor ist kostenpflichtig. Kinder, die an der Westfälischen Schule für Musik bereits Instrumentalunterricht haben sowie Kinder mit Sozialhilfebezügen (Münster-Pass) sind von der Gebühr befreit.